Ihre Spende an die Kreisjägerschaft Leverkusen e.V. stellt eine Zuwendung
dar, die einkommensteuerlich berücksichtigt
werden kann. Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes, des Naturschutzes und
der Landschaftspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid
des Finanzamtes Leverkusen, StNr. 230/5722/2058 vom 23.11.2005 als gemeinnützig
anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der
Körperschaftsteuer befreit.
Unser Spendenkonto: Sparkasse Leverkusen (BLZ 375 514 40) 100 006 287
Geben Sie bitte Ihre vollständige Anschrift an, damit Ihnen umgehend eine Spendenbescheinigung übersandt werden kann.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.